Samstag, 13. November 2010

Managerhaftung für Menschenrechtsverstöße -- und für Lobby-Fehler?

Mit der Managerhaftung für Finanzspekulationen, Firmenpleiten und Jobverluste im Inland hat es bisher nicht so richtig geklappt, aber die Grünen setzen eins drauf: Wer im Ausland Menschenrechte verletzt, soll nach inländischem BGB- und Wirtschaftsrecht haftbar gemacht werden, am besten auch nach EU-Recht. So der Leitantrag von Volker Beck MdB für den Parteitag in Freiburg. Mit juristischen Mitteln will er der unverbindlichen CSR-Politik der Konzerne Beine machen - also Zivilklagen und Strafverfolgung ermöglichen.

Der Kernbegriff: Pflicht zur "angemessenen Sorgfalt", auch bekannt als "due diligence", in Kopplung mit dem treuhänderischen Verantwortungsprinzip ("fiduciary") und Pflicht zur Risikobewertung.

Eine weit hergeholte Gutmenschen-Idee, eine Traumtänzelei berufsbetroffener Empörungskritiker der Globalisierung? Keineswegs.

Bei aller Skepsis über die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung: Da steckt eine Menge drin -- und wird in den USA schon länger diskutiert. Übrigens auch mit Bezug auf einwandfreies Verhalten der Lobbyisten, Politikberater und Beauftragten eines Unternehmens, im In- wie Ausland.

Im Antrag wird sachlich und ohne Schaum vorm Mund begründet:
Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Unternehmen sollten klare Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Entscheidungen der Unternehmensleitung dürfen nicht nur von den wirtschaftlichen Eigeninteressen des Unternehmens geleitet sein, sondern müssen auch die öffentlichen Interessen an Schutz von Umwelt und Menschenrechten berücksichtigen, sofern diese vom Unternehmen betroffen sind. Das Handels- und Gesellschaftsrecht muss so geändert werden, dass Managerinnen und Manager verpflichtet sind, nach menschenrechtlichen Kriterien zu entscheiden und nicht nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die Managerinnen und Manager von Unternehmen sind verpflichtet, deren Vermögensinteressen treuhänderisch wahrzunehmen und für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf Sorge zu tragen. Hierbei haben sie die Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson anzuwenden, die nach Wirtschaftlichkeitskriterien entscheiden muss. Menschenrechtliche Auswirkungen der Unternehmensaktivität lassen sich nicht immer wirtschaftlich darstellen. Demnach müssen Managerinnen und Manager im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten weder die menschenrechtlichen Auswirkungen in ihre Entscheidungen mit einbeziehen noch darüber Rechenschaft ablegen. Im Gegenteil, es kann sogar sein, dass eine menschenrechtlich motivierte Entscheidung, die Kosten verursacht, eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellt. Daher müssen Entscheidungsträgerinnen und -träger in Unternehmen explizit ermächtigt und verpflichtet werden, die rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Interessen, in denen Dritte durch die Unternehmensaktivitäten negativ betroffen werden könnten, durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

Der letzte Satz ist wichtig, insbesondere die Ermächtigung, nicht nur Verpflichtung der Manager. Die Idee, dass bei Unternehmen das Haftungsrecht und die Pflicht der Manager zur „angemessenen Sorgfalt“ auf Politik und Gesellschaft ausgedehnt wird, hat eben zwei Seiten:
  • Zum einen die persönliche Haftung der Vorstände für einwandfreies Verhalten ihrer "Agenten". Das ist die Sanktionsfrage.
  • Zum anderen aber die Herstellung eines Freiraums für Manager, die politisch-gesellschaftlich unerwünschten Risiken und Sanktionen durch ihre Entscheidungen zu vermeiden.
Wie bitte?, mag sich mancher fragen. Manager sind doch immer frei in ihrer Entscheidung, das Gemeinwohl zu berücksichtigen. Dass sie es nicht tun, liegt doch nur an ihrer Gier?

Falsch. Das ist ein grundlegendes Missverständnis -- jedenfalls, was transnationale Unternehmen mit US-Hintergrund angeht. Nach US-Recht sind die Manager einer Kapitalgesellschaft als Treuhänder der Eigentümer strikt daran gebunden, das Wohlergehen der Eigentümer über alles zu stellen. Also die Optimierung der Rendite und Effizienz, um den Anteilseignern einen maximalen Gewinn zu ermöglichen -- und zwar in der Tendenz eher kurz- als langfristig, weil die Anteilseigner weit mehr als in Europa vom Aktienmarkt kommen und sich schnell für andere Geldanlagen entscheiden können sollen.

Das ist das oft kritisierte Shareholder-Value-Prinzip. Vorstände, die eigenmächtig gegen das Prinzip verstoßen, weil sie andere gute Dinge mit dem ihnen anvertrauten Geld anstellen, können sich schnell Schadenersatzklagen gegenüber sehen.
Merke: US-Unternehmen kümmern sich natürlich sehr wohl um vielerlei Stakeholder und um das Gemeinwohl aus wohlverstandenem Eigeninteresse (der moderne Managementansatz stammt ja auch aus den USA, ebenso wie das CSR-Konzept mit dem Fokus Nachhaltigkeit sowie ganzheitliche Ansätze wie die Balanced Scorecard). Shareholder Value aber ist immer noch das fast uneingeschränkte rechtliche Leitprinzip mit Haftungsrelevanz. Und bekanntermaßen haben Boni, Aktienoptionen und andere Vergütungssysteme für Manager die kurzfristige Renditesteigerung und zügellose Risikobereitschaft das Shareholder-Value-Prinzip so übersteigert, dass es zu Exzessen und schließlich zur Krise kam.
In Europa sieht das allerdings etwas anders aus. Das Shareholder-Value-Prinzip gilt hier nicht uneingeschränkt als rechtlich verbindlich, auch wenn die dazugehörige Kultur sich in den Managementetagen teilweise weit ausgebreitet und ebenso zu Exzessen geführt hat.

Europas Wirtschaft basiert historisch auf einem Stakeholder-Value-Prinzip, in der das Management auch andere als die kurzfristigen Renditen berücksichtigen darf. Ermöglicht wird das durch eine ganz andere Finanzierungsstruktur europäischer AGs im Vergleich zu den USA - hier haben institutionelle Anleger häufiger langfristige Interessen.

Sozialpartnerschaft und Soziale Marktwirtschaft, so wie wir sie kennen, wären ohne diese Basis gar nicht möglich. Schließlich gilt in Deutschland Art. 14 (2) GG - und ähnlich in anderen EU-Staaten - zusätzlich ein gemeinwohlorientiertes Treuhänderprinzip: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Also haben wir politisch, rechtlich und wirtschaftskulturell eine völlig andere Ausgangslage für Manager als in Amerika. Darum spielen Instrumente der Unternehmenskontrolle wie die Due Diligence, Haftung und Klagemöglichkeiten hier eine viel geringere Rolle als jenseits des Atlantiks.

Dennoch: Ein förmliches Sorgfaltsprinzip und Bewertungsrecht und -pflicht für politische und gesellschaftliche Risiken könnten auch in Europa einiges ändern, um das Management an seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu erinnern. Möglicherweise ist nach der Krise die Zeit reif dafür.

Förmliche Due Diligence für Politik und Gesellschaft - ein neue Perspektive

Das amerikanische Sarbanes-Oxley-Gesetz (2002) greift längst auch bei uns. Der deutsche Corporate Governance Kodex, der Maßnahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität (2003), die europäische Finanzmarktintegration brachten ebenfalls eine Vielzahl neuer Anforderungen an Transparenz, Haftung und Corporate Governance. Nicht zuletzt die Initiativen im Dachverband der Kritischen Aktionäre, hinter denen Belegschaftsaktionäre und NGOs stehen, mahnen zudem immer wieder mit Bezug darauf die Berücksichtigung von Arbeitsplatzsicherung, Umweltschutz und sozialen Rechten an. 2007 gab es die erste gerichtliche Klage von Kleinaktionären, um Verstöße gegen den Governance-Kodex zu ahnden. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Governance-Fragen wieder ganz nach oben gebracht -- und die Haftungsthematik ebenso.

Zivilklagen sind dabei das eine - Strafverfolgung das andere. "Das Risiko, als Manager oder Mitar­beiter eines Unter­neh­mens von der Staats­an­walt­schaft behel­ligt zu werden, ist in den vergan­genen Jahren enorm gestiegen", stellt Finanzen Markt & Meinungen fest und erinnert daran, dass die Staatsanwaltschaft Bonn im September gegen Telekom-CEO René Obermann ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Bestechungsversuches eingeleitet hat. Der Anfangsverdacht genügt. Neben Korruptionsdelikten und Steuerhinterziehung seien Verstöße gegen Umweltauflagen, Produkthaftung und Verletzungen des Außenwirtschafts- oder Wettbewerbsrechts typische Auslöser. Im Zuge der Finanzkrise habe sich zudem gezeigt, dass im Insolvenzfall auch immer häufiger strafrechtliche Vorwürfe gegen das Management im Raum stehen. „Unternehmen sollten sich deshalb dringend mit dem Thema Strafrechtschutz auseinander setzen" - und Strafrechtschutz-Versicherungspolicen mit Deckungssummen in Millionenhöhe abschließen.

Risiko-Früherkennungssysteme sind also notwendig, nicht nur für Finanz- und Umweltrisiken. International verbindliche Standards gibt es allerdings nicht. Das Verständnis ist stark von der länderspezifischen Wirtschaftskultur geprägt. Das berührt nicht zuletzt die Frage, inwieweit die Interessen aller Stakeholder einer Firma in der Unternehmensführung berücksichtigt werden. Je näher das Sorgfaltsgebot und das Haftungsrisiko sich auf kulturelle und politische Strukturen und Verhaltensweisen beziehen, desto weiter geht das Verständnis von Corporate Governance und Due Diligence auseinander.

Können Firmenvorstände für politische Aktivitäten haftbar gemacht werden?

Von der Haftung für Umwelt- und Menschenrechte ist es nicht weit zur Haftung für das politische Verhalten eines Unternehmens.

2006 erregte in der amerikanischen Public-Affairs-Szene eine Studie der Yale-Universität Aufsehen, die sich den Systemen unternehmensinterner Überwachung (oversight) von politischen und Lobbyingaktivitäten widmete.

Yale-Studienautor Robert Repetto ging dabei davon aus,
  • dass politische Aktivitäten (einschließlich Lobbying) einer Firma wichtig für die Markt-, Wettbewerbs- und Auftragssituation sind,
  • dass sie eng mit der Unternehmensstrategie abgestimmt sind
  • und daher unter die Sorgfaltspflicht des Vorstands (Board of Directors) fallen.
Die Mitglieder müssen die Aufsicht darüber wie bei anderen Unternehmensbereichen ausüben, die z.B. Rechtsstreitigkeiten oder neue Regulierung auslösen oder die Reputation der Firma beeinträchtigen können. Das bedeutet aber auch, dass sie genauestens über die operative Seite informiert sein müssen.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass sich ein Vorstand davon überzeugen und auch dokumentieren muss, dass seine Interessenvertreter nicht mit Vorschriften in Konflikt geraten, die z.B. in Behörden und Parlamenten gelten, um Bestechlichkeit und Interessenkonflikte zu unterbinden, oder die für Transparenz und Integrität des politischen Prozesses sorgen sollen.
  • Die Yale-Studie argumentiert, dass Politik- und Lobby-Strategien genauso fehlerhaft und falsch sein können wie andere strategische Entscheidungen des Vorstands.
  • Schlimmer noch, die meisten Manager wüssten sehr viel weniger über Politik, Public Affairs und politische Ökonomie als über ihre eigenen Branchen.
  • Im Zweifel seien strategische Entscheidungen hier wohl eher fehlerhaft als in Bereichen, mit denen sich das Management deutlich besser auskennt.
  • Warum, so wird zu Recht gefragt, sollten die politischen Aktivitäten dann weniger einer Compliance-Überwachung unterliegen als die Finanzen?
Als Beispiel wurde z.B. angeführt, dass die US-Autoindustrie sich politisch massiv gegen bessere Effizienz- und Klimaschutz-Standards gestemmt habe, während japanische und europäische Autohersteller mit Hybrid-Motoren und CO2-effizienten Modellen auf den Markt drängten. Die Politik-Strategie habe nicht nur das Image ramponiert, sondern vor allem Wettbewerbsnachteile nach sich gezogen.

Zugleich werde die Zusammensetzung der Anteilseigner immer vielfältiger und die Interessen der Shareholder und Stakeholder überschnitten sich – in den USA haben rund die Hälfte aller Haushalte Aktien und Fondsanteile. Ergebnis: Was im Interesse eines Mitarbeiters ist, muss noch lange nicht im Interesse derselben Person als Aktionär sein.

Große institutionelle Anleger und Publikumsfonds mit großem Portfolio haben eine Interesse nicht nur am Wohlergehen eines Unternehmens oder einer Branche, sondern an der Gesamtheit ihres Investitionsbereichs und seines gesellschaftlich-politisch-rechtlichen Umfelds. Je universeller die Firmenbeteiligungen, desto weniger fokussiert auch die Lobbystrategie – oder anders gesagt, desto geringer das Interesse, dass Unternehmensrepräsentanten bei der Politik etwas durchsetzen, das zu Lasten einer anderen Branchen und deren Stakeholdergruppen geht. Besonders augenfällig wird das bei Pensionsfonds, Fonds der öffentlichen Hände, Staatsbanken, öffentlicher Körperschaften und Genossenschaften oder Gewerkschaften. Auch die Arbeitsgemeinschaften von Belegschaftsaktionären gehören dazu.

Diesen gaben z.B. Hawley und Williams (2000) den Tipp, sich im Sinne des eigenen Risikomanagements das Lobbying von Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, kontinuierlich einem Monitoring zu unterwerfen – und gegebenenfalls deren Management zu beeinflussen und unter Druck zu setzen; um das Lobbying auf eine Linie mit den weiter gehenden Interessen der Anteilseigner zu bringen.

Von “shareholder activism” ist in den USA schon länger die Rede. Auch in Deutschland ist nicht unbekannt, dass sich einzelne Gruppen durch Erwerb von Aktien bei Hauptversammlungen in Szene setzen. Inzwischen machen es Medien und Internet leichter, Anteilseigner auf bestimmte Themen zu stoßen.

Die Zeiten sind vorbei, als mit etwas Scheckbuch-Philanthropie der Druck auf ein Unternehmen schwand, sich für gesellschaftliche Belange einzusetzen. Besonders der Klimaschutz und andere Umwelthemen kamen ganz oben auf der Agenda: In den Hauptversammlungen wurden viele Resolutionen der Anteilseigner eingebracht.

In der Studie „Activists in the boardroom“ zeigte die US-Unternehmensvereinigung Public Affairs Council (PAC) auf, wie sehr sich selbst NGO- und Gewerkschafts-Kampagnen wandeln können. Deren traditionelles Lobbying beeinflusst die Politik, um das Verhalten von Unternehmen zu regulieren. Neue Strategien zielen darauf, Unternehmen unter Druck zu setzen, damit sie sich dafür einsetzen, Gesetze und Regulierung zu ändern.

Dabei konkurrieren unterschiedliche Gruppen im Kreis der Stakeholder und Shareholder untereinander, sie koalieren miteinander, nutzen gezielt Verbände als Arena und ebenso die Medien.

Dabei kann die Drohung mit Compliance-Beschwerden vor und auf den Hauptversammlungen oder gegenüber Analysten der Bankhäuser und Finanzmedien zu einem wichtigen Hebel werden.

Dabei geht es eben nicht nur darum, dass Manager für die Handlungen einer Politikabteilung vom Strafrecht verfolgt werden können (Beispiel: das Verfahren wegen Vorteilsgewährung gegen EnBW-Chef Utz Claassen in der WM-Ticketaffäre, die Anklage wegen Untreue und Begünstigung von VW-Vorstand Peter Hartz oder die Ermittlungen im Schmiergeldskandal bei Siemens). Vielmehr geht es um eine Haftung für von Anteilseignern erlittene finanzielle Schäden.

Wenn also der Börsenkurs fällt, weil eine Firma in einen Lobbyskandal verwickelt ist, den der Vorstand nach bestem Wissen hätte abwenden können, dann kann der Anteilseigner dies geltend machen oder die Behörden können empfindliche Strafen und Sanktionen verhängen.

Ein Risiko werden politische Anstrengungen von Unternehmen vor allem deshalb, weil auch in Europa Politiker, Medien und NGOs diese immer stärker beobachten. Watchdog-Gruppen wie Corporate Europe Observatory oder Lobbycontrol thematisieren Praktiken in der Grauzone, etwa die Abgeordneten-Nebeneinnahmen oder die Entsendung von Konzern-Leihpersonal in Ministerien. In Berichten von NGOs wird Lobbying immer stärker als Geschäftsrisiko beschrieben und sehr deutlich den imagefördernden Aktivitäten der Unternehmen im Bereich „gesellschaftliche Verantwortung“ (CSR, Corporate Citizenship) gegenüber gestellt.

Unternehmen, so fordern NGOs, sollen über ihr Lobbying nicht nur berichten müssen, sondern wie bei operativen Geschäftstätigkeiten auch begründen, wie sich im Einzelnen das Lobbying mit der gesellschaftlichen Verantwortung der Firma verträgt.

Der Lifeworth World Review "Tipping Frames" (2006) schlug ebenso in diese Kerbe wie die internationale Vergleichsstudie von WWF und SustainAbility.

So steigt in den USA der Druck zur Offenlegung politischer Aktivitäten und Ausgaben – von Parteispenden bis zu Mitgliedsbeiträgen zu Verbänden. deren politische Kompatibilität mit Firmeninteressen geprüft wird. Transparenz soll allen Aktionären und Kapitalanlegern erlauben zu bewerten, wie das Management die Ressourcen eines Unternehmens verwendet.

Seit 2003 gibt es sogar eine Kampagne, die vorrangig dieses Thema vorantreibt: Das Center for Political Accountability hat eine strategische Allianz mit 26 institutionellen Investoren und anderen Gruppen aufgebaut, die Unternehmen dazu bringen, eine Modellrichtlinie für „political disclosure and accountability“ zu akzeptieren und eine förmliche Überwachung durch den Vorstand zu installieren. Vor allem geht es bei dieser Initiative um Geldströme in die Politik und die Offenlegung, wer an den Entscheidungen über diese jeweils beteiligt ist. Die Liste der Unternehmen, die sich dem Modell anschließen, ist lang und beeindruckend.

Während die Selbstverpflichtungen noch neu und sicher nicht so hart sind, wie sich Kritiker es wünschen, so zeigt es doch die wachsende Akzeptanz der Idee, dass der Vorstand den Anteilseignern und dem erweiterten Kreis der Stakeholder Rechenschaft für alle politischen Aktivitäten schuldet. Implizit wird damit das Haftungsrisiko angenommen.

Delphi-Studie "Politische Kommunikation 2030" zur Haftungsfrage

In der Delphi-Studie "Politische Kommunikation 2030: Wie Politikexperten unter 45 die Zukunft an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Medien sehen" (2007) fragten wir jüngere Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Ministerialbeamte in Bund und Ländern konkret nach ihren Einschätzungen zu folgender These:
Bei Unternehmen werden Haftungsrecht und Pflicht der Manager zur „angemessenen Sorgfalt“ (due diligence) auf Politik und Gesellschaft ausgedehnt: Vorstände haften persönlich für einwandfreies Verhalten der Lobbyisten, Politikberater und Beauftragten ihres Unternehmens.
Die Teilnehmer zeigten bei dieser These (im Vergleich zu vielen anderen Thesen der Befragung) recht hohe Unsicherheit:
  • 53 Prozent nannten ihre Antwortfähigkeit unsicher, 46 Prozent waren sich sicher.
  • 80 Prozent der Teilnehmer hielten die Wahrscheinlichkeit, dass diese These zutrifft für sehr oder eher gering.
  • 20 Prozent schlugen sich auf die andere Seite, gar nur ein einziger Teilnehmer sah eine sehr große Wahrscheinlichkeit.
  • Immerhin konnten sich 60 Prozent vorstellen, dass es irgendwann dazu kommt. Aber ein Fünftel sah dies nach 2030 geschehen, rund ein Drittel meinte, eine solche Haftung werde niemals umgesetzt.
Die Studie fragte nach Auswirkungen der These in drei Bereichen: Regierung, Parteienwettbewerb und Lobbying der Wirtschaft. Diese wurden höchst unterschiedlich beurteilt.
  • Am wenigsten betroffen scheint danach der Parteienwettbewerb. Dreiviertel der Befragten hielten die Auswirkungen für gering.
  • Der Anteil schrumpft auf 60 Prozent, wenn es um das Regieren geht, 40 Prozent sahen eher oder sogar sehr große Auswirkungen, sollte die Interessenvertretung und Politikberatung in die strengen Corporate-Governance-Vorschriften einbezogen werden.
  • Das Lobbying würde es stark treffen. Sehr große Auswirkungen sahen 54 Prozent der Teilnehmer voraus, 27 Prozent eher große. Zusammen sind dies 81 Prozent.
Bei der Frage nach der subjektiven Bewertung, wie erstrebenswert die Entwicklung sei, fiel das Ergebnis ebenfalls höchst differenziert aus.
  • In den Bereichen Regieren und Parteienwettbewerb hielt nur ein Sechstel der Teilnehmer die Entwicklung für nicht erstrebenswert. Im Bereich Regieren erklärten 39 Prozent ihre Neutralität, für den Parteienwettbewerb sogar noch mehr mit 47 Prozent. Ein recht großer Anteil, mit 46 Prozent (Regieren) bzw. 37 Prozent (Parteienwettbewerb) nannte die Entwicklung, an die man nicht glaubt, dennoch für erstrebenswert.
  • Beim Lobbying für die Wirtschaft sank der Anteil der Neutralen auf kaum ein Viertel. Der Rest teilte sich in zwei etwa gleich große Lager: Die eine Hälfte (39 Prozent) nannte die Entwicklung erstrebenswert, aber die andere (38 Prozent) hielt sie für nicht erstrebenswert.
Wir fragten nach den Gründen für das Zutreffen oder Nichtzutreffen der These. Die Teilnehmer bejahten bis auf eine Ausnahme mit jeweils deutlich über 50 Prozent die von uns genannten fördernden und hemmenden Faktoren.
  • Die höchste Zustimmung bei den Pro-Gründen fand die Aussage, dass Skandale und Affären den öffentlichen Druck erhöhen (79 Prozent).
  • 71 Prozent stimmten zu, dass Haftung und Sorgfaltspflichten ständig steigen.
  • Dass die Finanzmärkte sensibel auf Politik und gesellschaftliche Reputation der Unternehmen reagieren, hielten 68 Prozent für richtig.
  • Nur 61 Prozent bejahten, dass Gerichtsurteile neue Regeln erzwingen.
  • Auf der Seite der Contra-Faktoren fand die regulierungshemmende Aussage „Die Grauzone ist zu groß“ mit 77 Prozent die größte Zustimmung; hier waren sich die Teilnehmer offenbar der Schwierigkeit bewusst, die Verantwortung der Manager adäquat materiell zu regeln.
  • Entscheidend für Kapitalanleger sind nur die Markt- und Gewinnchancen, das meinten 58 Prozent.
  • Fast so viele, nämlich 54 Prozent, sahen als Hemmschuh, dass die Regelung die Verbände der Unternehmen nicht erfassen könne.
  • Bemerkenswert gering war dann die Zustimmung zu der Aussage, dass freiwillige Verhaltensregeln gesetzliche Regelungen überflüssig machten. Mit 30 Prozent Zustimmung war das Vertrauen in die Selbstregelung der Märkte an diesem Punkt denkbar gering.
Eine Delphi-Studie befragt die Teilnehmer nicht nur einmal, sondern zweimal -- und legt ihnen in der zweiten Runde die Ergebnisse der ersten vor. Überrascht war von dem Befragungsergebnis der ersten Runde gut ein Fünftel. 86 Prozent hielten es für repräsentativ für Entscheidungsträger in der Politik. Für strategisch relevant mochte es aber kaum die Hälfte (46 Prozent) halten, etwas mehr sagte dazu nein. Schließlich signalisierten nur 18 Prozent der Teilnehmer, sie würden das Ergebnis mit Kollegen oder Mitarbeitern diskutieren. 82 Prozent würden sie eher zu den Akten legen.

In den wörtlichen Kommentaren teilt sich das Bild. Einige zuckten mit den Schultern:
  • Kein Thema in der deutschen Debatte“, meinte ein Mitarbeiter eines Bundesministeriums.
  • Funktioniert schon in der Wirtschaft nicht“, so ein Kollege aus einem anderen Bundesministerium.
  • Da fehlt sicher das Interesse der Unternehmen“, so ein Landtagsabgeordneter.
  • Verantwortlich für die Demokratie bleiben die Politiker“, schloss ein Mitarbeiter eines Landesministeriums.
Dem widersprachen andere:
  • Siemens sollte doch Mahnung für alle sein“, bemerkte ein Landtagsabgeordneter.
  • Ein Mitarbeiter eines Bundesministeriums wunderte sich über den hohen Anteil der Befragten, die in der ersten Runde den Eintritt der These im Lobbying der Wirtschaft für „nicht erstrebenswert“ gehalten hatten. Das „widerspricht Branchenkodizes und ähnlichem“, konstatierte der Teilnehmer.
  • Er „halte eine freiwillige Vereinbarung für wahrscheinlich“, schrieb ein Mitarbeiter eines Bundesministeriums.
  • Das halte ich für plausibel, dass die Entwicklung nach weiteren Korruptionsfällen dorthin geht,“ bemerkte ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages.
Wieder andere beschäftigten sich mit den Hemmnissen einer solchen Regelung:
  • Diese sei „schwer regelbar und wird gerade von [der] Wirtschaft mit deren Machtmitteln bekämpft“, so ein Landtagsabgeordneter.
  • Ein anderes MdL fragte: „[Ein s]ehr hierarchisches System [ist]nötig, vielleicht nicht wirklich umsetzbar?
Wie die hohe Unsicherheitsquote oben zeigt, fühlten sich recht viele Teilnehmer nicht kompetent: „Das Konzept ist zu unbekannt, als dass wir es korrekt beurteilen könnten“, meinte ein Mitarbeiter eines Landesministeriums, und ähnliche Bemerkungen – die bei den anderen Fragen der Delphi-Studie sonst nicht aufgetaucht waren – waren häufig.

Fazit: Die in den USA gegenwärtig recht intensive und aktuelle Debatte wurde 2007 von den deutschen Entscheidungsträgern praktisch nicht registriert. Sie sahen das Thema als ein äußerst weit entferntes an und beurteilten die Durchsetzbarkeit und Handhabbarkeit extrem skeptisch. Das Thema spielte für sie so gut wie keine Rolle und wurde auch als wenig zukunftsträchtig angesehen. Der Kenntnisstand scheint besonders gering zu sein, die Teilnehmer waren bei der Prognose sehr unsicher.

Jedoch zeigte die zweite Befragungsrunde eine hohe Stabilität. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit äußerst skeptisch beurteilt wird, so wurden doch die möglichen Auswirkungen auf das Lobbying der Wirtschaft von einer besonders großen Mehrheit als sehr groß oder eher groß angesehen. Bei der Beurteilung als wünschenswertes Ziel zeigte sich eine hohe Polarisierung, was das Lobbying der Wirtschaft angeht; aus der Binnenperspektive der Regierenden und der Parteien können nur wenige etwas Schlechtes an einer solchen Entwicklung finden. Die Zustimmung zu den allgemein fördernden Faktoren war im Schnitt höher als zu den hemmenden.

Die These wurde gestellt, weil Corporate-Governance-Themen und Transparenz-Themen für europäische Unternehmen innerhalb weniger Jahre eine hohe Bedeutung erlangt haben und vielfach politisch gefärbt in den Medien diskutiert werden. Skandale tun ihr Übriges dazu (was auch die Befragten teilen). Allgemeiner Regulierungsdruck, Compliance-Trends, internationale NGO-Aktivitäten und der Trend zu mehr Transparenz sprachen 2007 eigentlich dafür, dass das Thema auch in Europa in absehbarer Zeit einen rechtlichen Niederschlag findet.

Es überraschte, dass die Teilnehmer dies überhaupt nicht so sahen, nicht einmal mittelfristig.

Eine mögliche Erklärung dafür mag darin liegen, dass es sich hier um ein fachlich geprägtes Wirtschafts- und Rechts-Thema handelt, das sich dem Durchschnittsteilnehmer im Alltag wenig erschließen mag. Die Distanz dazu schien groß, das Thema als theoretisch gewertet zu werden. Gleichwohl zeigte das Ergebnis auch, dass die jungen politischen Entscheider ihm weitgehend neutral bis positiv gegenüber stehen und zugleich von der persönlichen Haftung von Firmenvorständen eine erhebliche Auswirkung auf das Lobbying erwarten, käme es denn so.

Mit dem aktuellen Vorstoß der Grünen zur Haftung für Menschenrechtsverstöße durch transnationale kehrt das Thema zurück -- natürlich auf einer etwas anderen Ebene, aber inhaltlich verwandt und mit derselben Begründung. Und natürlich auch unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise, die das Vertrauen in die Unternehmensvorstände massiv erschüttert hat.

Literatur

Donnerstag, 11. November 2010

Schwere Zeiten für die Rüstungslobby

Arme Rüstungslobby. Es schien eine so gute Idee zu sein, aus dem BDI-Ausschuss Verteidigungswirtschaft einen eigenständigen Verband zu machen. Doch der im September 2009 gegründete, seit Anfang 2010 arbeitende Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) hat nun seinen designierten Hauptgeschäftsführer, einen General a.D., verloren - weil die Anti-Korruptionsabteilung des Verteidigungsministeriums ihm die Lobbytätigkeit mit sofortiger Wirkung untersagt.

"Ihn holt das Thema Lobbying und Seitenwechsel ein", stellt Public-Affairs-Blogger Thomas Zimmerling lakonisch fest und nennt es weniger lakonisch ein "Desaster".

Die vom Spiegel aufgespießte Personalie hat Gewicht. Immerhin zeigt es die neue Sensibilität für Drehtür-Effekte. Das BMVg macht ernst mit der "Cooling off"-Regel, nach der ausscheidende Offiziere fünf Jahre lang nicht dort privatwirtschaftlich tätig werden dürfen, wo sie ihre bisherige Aufgabe hingeführt hat. BDSV-Geschäftsführer Heinz Marzi war als Generalleutnant immerhin Stellvertreter des Luftwaffeninspekteurs, und da hatte er ständig mit den Beschaffungsprojekten zu tun.

Das Absurde: Marzi war nach seiner Pensionierung 2009 zunächst Geschäftsführer des BDI-Ausschusses Verteidigungswirtschaft, bevor daraus der BDSV gegründet wurde. Gegen die Tätigkeit hatte sein ehemaliger Dienstherr nichts, Marzi erhielt die Genehmigung. Die Kehrtwende versteht Marzi daher nicht. Er sieht eine "inhaltlich unveränderte Tätigkeit" und hat nun Klage eingereicht.

Für den BDSV ist das nicht nur aufgrund der Medienwelle unangenehm. Der Verband ist noch im Aufbau, hat noch längst nicht seinen Platz in der Lobbyszene gefunden - eigentlich kurios, sollte der BDSV doch auf der Kontinuität des BDI-Ausschusses aufbauen.
Die dramatische Verkleinerung der Bundeswehr und die geplanten Budgetkürzungen für Rüstungsbeschaffung erfordern erst recht, dass die wirtschaftspolitische Stimme der Branche laut und klar erklingt. Da steht viel auf dem Spiel.

Die Gründungsmitglieder des BDSV sind alte Bekannte: Krauss-Maffei, Wegmann, Rheinmetall, Lürssen, Diehl, Thyssen-Krupp, Thyssen-Krupp Marine Systems, ESG, EADS. Diese dominierten auch den BDI-Ausschuss. Die Konzerne wollten mit der BDSV-Gründung mehrere Ziele erreichen:
  • Die Fragmentierung der Interessenvertretung überwinden, übergeordnete Botschaften verbreiten. Die deutsche Rüstungslobby ist traditionell kein Monolith. Da konkurrierten viele kleine Industrieverbände, die Marineunternehmen marschierten getrennt von den Panzerspezialisten, die Softwareingenieure getrennt von den Fliegern. Das ist nicht nur eine politische Frage, sondern der Marktstrukturen. Die sind stark segmentiert. Einzelne Unternehmen und Firmennetze haben traditionell ihre Erbhöfe besetzt und verteidigt, wähnten sich sicher, kooperierten nicht mit anderen und ließen oftmals aufgrund geringen Wettbewerbs ihre Innovationsfähigkeit schleifen. Das dürfte bald anders werden. Und mit dem BDSV sollte die "wehrtechnische Industrie" erstmals einheitlich auftreten. Das heißt insbesondere gemeinsam zeigen, dass ihre Arbeitsplätze wichtig sind. Wie viele das sind, weiß man übrigens gar nicht - mal ist von 35.000, mal von 80.000, mal von 200.000 Jobs die Rede. Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze - das ist aber die Botschaft (neben Technologiestandort/Innovationsfähigkeit und Beitrag der Branche zur Souveränität Deutschland).
  • Ein Signal an den Mittelstand geben: Rüstungslobby ist nicht nur Sache der Konzerne. Der BDI steht trotz aller Bemühungen, das Gegenteil zu beweisen, immer noch in dem Ruf, Schaltstelle von Großunternehmen zu sein. Auch davon wollte man sich lösen. "Der deutsche Mittelstand ist mit mehr als der Hälfte an der Wertschöpfung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beteiligt und damit eine unverzichtbare Säule", sagt der BDSV auf seiner Website. Der BDSV wendet sich "ausdrücklich" an alle Branchenunternehmen, "unabhängig von Größe und Umsatz." Grund: Die drohenden Kürzungen und Auftragsstopps verursachen den Konzernen zwar Schmerzen, aber die Politik beeindruckt das wenig. An den Konzernprodukten hängt aber eine kleine Armee von Zulieferern und Instandsetzungsbetrieben. Für die ist effektive Lobbyarbeit schnell eine Überlebensfrage - und das lässt sich auch politisch nutzen, etwa bei Wahlkreisabgeordneten. Ein eigener Verband sollte für spezialisierte Mittelständler attraktiv sein, um selbst Mitglied zu werden. Im BDI können Unternehmen nicht direkt Mitglied werden, nur indirekt über desse Mitgliedsverbände. Im BDI ist der BDSV natürlich Mitglied, so dass diese Plattform nicht verloren ging. Beim BDSV gibt es einen Ausschuss Mittelstand. "Große und Kleine sind Partner in einem Boot", betont Friedrich Lürßen, der Vorsitzende, in einem Intervie mit Europäische Sicherheit.
  • Kontakte quer durch die Regierungsressorts verbessern. Das Verteidigungsministerium ist zwar der traditionelle, aber längst nicht mehr der einzige Ansprechpartner. Vom Forschungs- und Wirtschafts- über das Außen-, Verkehrs- bis zum Arbeits- und Innenministerium müssen die Ressortkontakte reichen. Die Sicherheitswirtschaft braucht Ansprechpartner quer durch die Regierung. Nicht zuletzt deshalb, um die EU-weite Koordinierung zu verbessern. Rüstungsprojekte haben zunehmend eine Europadimension, etwa in der EU-Technologieförderung. Eines der Top-Themen ist zum Beispiel die EU-Vergaberichtlinie des "Defence Package".
  • Kontakte zum Bundestag verbessern. In Zeiten von Spardisziplin und Schuldenbremse funktioniert Rüstungslobbying nur dann, wenn man die Haushaltspolitik beeinflussen kann. Der Zugang zum Haushaltsausschuss, der von der Opposition geführt wird, ist nicht einfach, aber überlebenswichtig. Nur wenn die Finanzmittel von den Parlamentariern freigegeben werden, sind neue Projekte möglich. Und: Die Branche lebt mehr denn je vom Export. Der Auswärtige Ausschuss entscheidet maßgeblich mit über hochpolitische Fragen wie die Exportrichtlinien.
Streichkonzert - Zapfenstreich für die nationale Rüstungsindustrie

Die Rüstungsindustrie hat schwierige Jahre hinter sich und erst recht vor sich. Wie auch immer Guttenbergs Bundeswehrreform ausfallen wird, es wird ganz sicher weniger und nicht mehr Staatsaufträge für die Industrie geben. Der Wegfall der Wehrpflicht hat ja vor allem den Grund, dass der Verteidigungsminister viele Milliarden einsparen soll und will.

Da werden Stückzahlen zusammengestrichen und wahrscheinlich ganze Beschaffungsprojekte gekippt. Die kursierende Streichliste sorgte in den letzten Monaten für Aufregung in der Branche. Der neue Militär-Airbus400? Ein Drittel der Transporter kann wegfallen. Bestellungen für den Transporthubschrauber NH90? Ein Drittel der Chopper soll weg. Der Tiger? Die Hälfte reicht. Die alten Tornados? 100 verschrotten, reduziert die Betriebskosten. Die neue Version des Eurofighters? Komplett streichen. Die Drohne Talarion? Verzichtbar. Panzer? In den neuen Bundeswehrszenarios nachrangig. Neue Schiffe und Uboote? Eigentlich für internationale Einsätze sehr wichtig, aber nicht wichtig genug. Das alles soll zudem nur der Anfang weiterer Kürzungen sein.

Darauf kann die Industrie nicht kurzfristig reagieren, in der Branche muss man langfristig planen. Überraschen lassen und sich flexibel auf neue Kundenbedürfnisse einstellen, ist bisher nicht gerade das Markenzeichen der Rüstungsindustrie. Umso erschreckender wirkt das Szenario, dass man sich auf die eigene Regierung bei der nationalen Beschaffung praktisch nicht mehr verlassen kann. Der Heimatmarkt ist unberechbar geworden.

Flucht nach Draußen: Die neue Rolle des Exports

Was bleibt also? Der Bundeswehr Produkte in kleinen Stückzahlen zu verkaufen und als Referenzkunden zu gewinnen, damit große Stückzahlen im Ausland abgesetzt werden können. Dafür muss dann auch der Weg für Exporte freigemacht werden. Erstens mehr Tempo bei Export-Genehmigungen, zweitens aktiv Märkte öffnen, drittens großzügiger bei den Kundenstaaten werden - also keine Schwierigkeiten machen, wenn die Eurofighter auch mal an Saudi-Arabien oder Indien verschickt werden.

Das ist die Art von Unterstützung, die der BDSV von der Bundesregierung erwartet und erhofft. Heinz Marzi schreibt:
"Mit einem zurückgehenden nationalen Budget werden für die deutsche wehrtechnische Industrie die Exporte ihrer Produkte zunehmend immer wichtiger und notwendiger. (...) Die Sicherung einer wehrtechnischen industriellen Basis ist also nur über nationale Aufträge oder eben einer Verbesserung der Rüstungsexportmöglichkeiten zu erreichen. Für die Regierungen vieler – auch durchaus befreundeter und verbündeter Nationen – ist der Rüstungsexport integraler Bestandteil einer nationalen Gesamtstrategie in der sicherheitspolitische, wirtschaftliche und außenpolitische Interessen eng miteinander verwoben sind. (...)

Die deutsche wehrtechnische Industrie ist also auf eine substanzielle Exportunterstützung durch die Amtsseite angewiesen. Hier ist die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Regierung noch weiter auszubauen und deutlich zu verbessern. Richtigerweise erteilt die Bundesregierung Exportgenehmigungen nur, wenn strenge Auflagen und Kriterien erfüllt sind. Die Branche anerkennt und bekennt sich ausdrücklich zu den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Gleichwohl ist es für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von entscheidender Bedeutung, dass Exportgenehmigungen möglichst zeitnah erteilt werden."

Unser Erfolg hat eine einfache Formel: die deutsche wehrtechnische Industrie + Erhalt von wehrtechnischen Kernfähigkeiten + verstärkte Exportunterstützung durch die Amtsseite = der Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in Industrie und Forschung in Deutschland!"
Der Spiegel analysiert in einem Beitrag "Kanonen für die Konjunktur", dass die Bundesregierung auf Empfehlung der Bundeswehrstrukturkommission auf dem Weg dazu ist, die einst von Rot-Grün besonders restriktiv gehandhabten Exportrichtlinien dadurch aufzuweichen, dass sie sich eher an europäischen Standards orientiert - hier besonders an Großbritannien und Frankreich, die sich viel stärker auf internationale Absatzmärkten konzentrieren.

Die Strategie unterstützt auch die IG Metall. Die Gewerkschaft scheint neuer Lieblingspartner des BDSV zu sein, der Verband bietet auf seiner Website gar den IGM-Branchenreport "Wehrtechnische Industrie 2010 - Politisches Umfeld der wehrtechnischen Industrie - zwischen Haushaltskürzungen und Exporthoffnungen" an, und der Report lässt seinerseits Heinz Marzi zu Wort kommen.

Ein äußerst interessantes Papier.

Die IG Metall windet sich, weiß um die Kontroversen in den eigenen Reihen. Die Linken finden Rüstung und Rüstungsexporte wenig erbaulich. Wenn etwa die Postille Neues Deutschland tönt "Arbeit schaffen durch mehr Waffen - IG Metall macht sich mit Rüstungslobbyisten gemein", findet das Resonanz in den eigenen Reihen. Die widerum im klaren Kontrast steht zu lokalen und regionalen IGM-Funktionären stehen, die sich lautstark mit Warnungen und Drohungen gegen die Wehretat-Kürzungen wehren wollen.

Kai Burmeister, Koordinator des Betriebsräte-Arbeitskreises "Wehrtechnik und Arbeitsplätze" und beim IG Metall-Vorstand zuständig für Wehrtechnik, stellte jüngst in einem Interview mit dem pazifistischen FriedensJournal fest: Arbeitsplätze in der Wehrtechnik higen natürlich vom Verteidigungshaushalt beziehungsweise von den Exporten ab. Die Beschäftigten hätten einen klaren Anspruch darauf, dass die IG Metall ihre Interessen vertritt. "Das heißt anders herum aber nicht, dass die Gewerkschaften zum Fürsprecher für Waffenexporte werden. Das waren wir in der Vergangenheit nicht und das bleibt auch so."

Im IGM-Branchenreport setzt sich Burmeister im Beitrag "Die wehrtechnische Industrie vor der Krise?" kritisch mit der Situation auseinander:
"Zur nüchternen Lageeinschätzung gehört ein Stück Ehrlichkeit: Trotz der vorhandenen Auslastung über nationale Aufträge werden in der europäischen Wehrtechnik künftig (zu) viele Wettbewerber um die wenigen Programme konkurrieren. Alle europäischen Konsolidierungsszenarien rechnen mittelfristig mit Kapazitäts- und Beschäftigungsabbau, wenn denn das politisch formulierte Ziel einer kosteneffizienteren Beschaffung erreicht werden soll. Auch aus Sicht der Beschäftigten macht es keinen Sinn, diese Einschätzung zu verschweigen."

"Zuwächse in den Verteidigungshaushalten werden künftig vor allem in Indien, Brasilien und auch in den Ländern Nordafrikas bis hin zur Golfregion erwartet, die zudem kaum über entsprechende Produktionskapazitäten verfügen. Es ist allerdings kaum anzunehmen, dass das milliardenschwere Auftragsvolumen gänzlich in Richtung Europa fließen wird. Gerade die us-amerikanischen Anbieter, die angesichts der angekündigten Strukturverschiebungen und mittelfristigen Reduzierungen im US-Verteidigungshaushalt verstärkt international auftreten werden, stellen eine große Konkurrenz dar.

Im Export liegen ohne Zweifel Chancen, Auslastung zu sichern. Wer in Riad, Delhi oder Brasilien bei den milliardenschweren Aufträgen erfolgreich ist, dessen Produktionskapazitäten werden mittelfristig gut ausgelastet sein. Trotz Offset-Verpflichtungen lassen sich ordentliche Gewinne erzielen."
Wie Burmeister richtig sagt, lässt sich auch der Weltmarkt nicht unbegrenzt ausdehnen - und die Sicherheitsinteressen sprechen oftmals gegen erfolgreiche Geschäfte.

Der europäische Beschaffungsmarkt - kommt er endlich?

Am Ende kommt es aus Industrie- wie Gewerkschaftssicht darauf an, ob die EU es schafft, ihre Rüstungsindustrie gemeinsam zu steuern. Davon ist die EU noch ziemlich weit entfernt. Vier Fünftel der Rüstungsaufträge werden allein national vergeben und finanziert.

Von der nationalen Zersplitterung der europäischen Rüstungsindustrie profitieren bislang die USA (Northrop Grumman, General Dynamics, Raytheon, Boeing), aber auch Russland und China, die munter den Globus mit Waffensystemen versorgen.

Im Vergleich zu den US-Riesen sind die Europäer Zwerge. Auch für Europa liegen in US-Waffenschmieden hohe Bestellungen vor, und die Amerikaner übernehmen europäische Firmen oder bilden Joint Ventures für den EU-Markt. Auf ihren Heimatmärkten machen die Nichteuropäer allerdings die Tore zu. Nicht mal in den USA gelingt es europäischen Marktführern wie EADS oder BAe, als gleichwertige Lieferanten des Pentagon behandelt zu werden. Wenn sie nicht auf amerikanischem Boden produzieren und die sensiblen Managementbereiche an Amerikaner übergeben, geht es gar nicht.

Es gibt seit 2004 eine Europäische Verteidigungsagentur (EDA), an der Spitze steht die neue EU-"Außenministerin" Catherine Ashton. Die will die Europäisierung des Rüstungsgeschäfts vorantreiben. Dazu gehört die Aufstellung europäischer Konsortien als "Global Player", industrielle Arbeitsteilung der EU-Mitgliedstaaten (nicht jeder muss alles herstellen können, jeder nach seinen besten Fähigkeiten) und auch, dass Rüstungsaufträge der EU-Staaten nicht national, sondern europaweit ausgeschrieben werden oder zumindest auf Konsortien mit mehreren nationalen Firmen verteilt werden. Das passt den etablierten Wehrtechnikfirmen nicht immer ins Konzept. Und überhaupt war die Rüstungsindustrie stets sehr skeptisch, ob es wirklich dazu kommt, dass Europa sich einen europäischen Beschaffungsmarkt aufbaut.

Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Einbrüchen in den nationalen Budgets könnte die Zeit dafür reif sein. Staaten wie Griechenland - gemessen an der Wirtschaftsleistung bisher das EU-Land mit den höchsten Rüstungsausgaben - können rein national keine Großprojekte mehr finanzieren (und damit z.B. bei deutschen Werften Schiffe kaufen). Selbst große EU-Mitglieder geraten ins Schlingern, die Aufstockung der Verteidigungshaushalte ist mit der öffentlichen Meinung wohl kaum zu machen. Möglicherweise öffnet sich daher jetzt für die Europäische Verteidigungsagentur ein Window of Opportunity - ein Handlungskorridor, den auch die deutsche Rüstungslobby zunehmend gerne nutzen können wollen würde. Vielleicht.

Freitag, 5. November 2010

Lobbyismus für Dummies

Spaß muss sein. Das NDR-Satiremagazin hat sich mal wieder die Lobby vorgeknöpft.

Der kleine Film von Alexander Lehmann heißt: "Lobbyismus für Dummies - wie man Politiker effektiv beeinflusst". Frei nach der gar nicht so dummen Lehrbuch- und Ratgeberreihe.



Wem das zu intellektuell ist, der muss sich ein älteres Extra-3-Machwerk anschauen: "Die Sendung mit dem Klaus - Heute: Lobbyist" (2006). Reiner Klamauk.



Schön auch zum Thema AKW-Laufzeitverlängerung das Lehrvideo "Lobbyismus leichtgemacht" aus derselben Satireschmiede:

Sonntag, 31. Oktober 2010

Firma an Öffentlichkeit: Schaut her, so machen wir unsere Lobbyarbeit

"Wie redet man eigentlich über sein Lobbying?", fragte Doug Pinkham, Präsident des Public Affairs Council (PAC), vor einiger Zeit in seinem Blog."Was sagt man zu Mitarbeitern, Kunden, Aktionären und anderen? (...) Leider sagen viele Unternehmen darüber praktisch gar nichts." Selbst bei prominenten Marken-Firmen, die besonders unter Druck stehen sich zu erklären.

Das ist in Deutschland auch so. Bevor wir dazu kommen, welche Infos über Lobbyarbeit deutsche Unternehmen veröffentlichen, hier ein paar gute Beispiele, die Doug in den USA ausmacht:
Was lässt sich nun auf den Websites von Unternehmen in Deutschland finden?

Die Kommunikation über politische Themen im Bereich der CSR ist schon ganz ordentlich. Das Bild bei der Information über Lobbyarbeit ist dagegen diffus.

Schon bei der Suche nach den Namen der Politikverantwortlichen in Zentrale und Firmenrepräsentanzen wird man oft scheitern. Informationen über Lobbyprojekte, über Gesetzgebung, Regulierung, Subventionen, kritische Issues auf der politischen Agenda sind selten und oberflächlich. Allgemeinplätze bestimmen die Texte. Und wenn es Konkretes gibt, dann so gut wie nie in Verbindung zum Web 2.0. Immerhin ist in hochregulierten Branchen eine Zunahme der Online-Informationen zu erkennen:
Das ist alles nicht schlecht und geht schon viel weiter als vor einigen Jahren, bleibt jedoch meist versteckt und schmale Kost.

Man soll nicht ungerecht sein. Fast alle CSR-Seiten (meist unter der Rubrik "Verantwortung") enthalten auch politische Aussagen und Positionen, man kann sich ein Bild über politische Ansätze der Unternehmen machen, die sich keineswegs immer hinter ihren Verbänden herstecken.

Wie aber konkret Lobbyarbeit aussieht, wer dafür verantwortlich ist, wie die PA-Organisation aufgestellt ist, welche Prinzipien und Regeln dafür gelten, welche Instrumente genutzt werden, das wird selten offengelegt.

Von einer prominent platzierten Politik-Information zu Gesetzgebung und Regulierung oder strukturierten Gesamtdarstellung der politischen Aktivitäten der beteiligten Abteilungen kann keine Rede sein. Politische Web 2.0-Aktivitäten (außerhalb der CSR) sind, mit wenigen Ausnahmen, weitgehend ein Fremdwort.

Samstag, 30. Oktober 2010

"Bloomberg Government": Finanzgigant steigt ins Polit-Infogeschäft mit Lobby ein

In der Finanzbranche und im Geldjournalismus sind Bloombergs Datendienste nicht wegzudenken. Überall stehen diese Terminals, die in Echtzeit "News that move markets" bringen, und das kostet die Abonnenten hohe Gebühren. Nun steigt Bloomberg massiv in Polit-Infodienste ein, die vor allem Lobbybüros abonnieren sollen. Im Fokus: Monitoring zu Gesetzgebung, Haushalt, öffentlicher Auftragsvergabe, Wahlkampf, Kampagnen und Interessenvertretung. 5700 Dollar soll das Jahresabo für die Online-Datenbank kosten.

Bloomberg Government (BGOV) geht mit rund 40 neuen Redakteuren (je zur Hälfte Journalisten und wissenschaftliche Experten, z.B. Ökonomen sowie frühere Abgeordnetenmitabeiter) in Washington an den Start, weitere 60 sollen demnächst eingestellt werden, bis Ende 2011 rund 150 - wohlgemerkt, zusätzlich zu den 175 Redakteuren im bisherigen Bloomberg-Büro in Washington. Dem Vernehmen nach pumpt Bloomberg rund 100 Mio. Dollar in das Projekt. BGOV ist ein Frontalangriff auf den bisherigen Marktführer, die Congressional Quarterly (CQ)-Roll Call Group.

BGOV will politische Informationen so aufbereiten, dass die Auswirkungen politischer Prozesse und Entscheidungen auf die Wirtschaft klar sichtbar werden. Analysestark soll BGOV sein, detaillierte Hintegrundinfos und neutrale Reports bieten. Außerdem Zugriff auf die großen Nachrichtendatenbanken des Medienkonzerns, den der heutige Bürgermeister von New York City gegründet hat.

Wie die New York Times berichtet, nimmt sich Bloomberg vor, mit BGOV so dominant im milliardenschweren Politik-Markt zu werden wie im Finanzsektor.

Eigentlich erstaunlich, dass für BGOV noch eine Marktlücke existiert. Hochspezialisierte Information zu Politikdetails lag bisher fest in der Hand kleinerer Fachverlage, die auch früh das Internet nutzten. Laut NYT haben diese aber ihren Schwerpunkt verschoben. "Die journalistische Politikberichterstattung ist aufgeblüht", wird BGOV-Chef Kevin Sheekey zitiert. "Gleichzeitig ist die Berichterstattung nicht über politische Kommunikation und Konflikte, aber über das, was der Staat tut und reguliert, und welche Auswirkungen das für die Wirtschaft hat, unbemerkt aber deutlich schlechter abgerutscht. Diese Art der Medienberichterstattung ist heute zehnmal schlechter als früher. Genau dort tritt Bloomberg jetzt ein."

Wenn BGOV auf der Bundesebene funktioniert, soll sich der Online-Dienst weiter vervielfachen, nämlich in die 50 Einzelstaaten hinein, wo sich andere Verlage in den letzten Jahren eher zurückgezogen haben.

Bloomberg setzt derzeit über 6 Mrd. Dollar um, seine Online-Diensten im Finanzsektor tragen dazu 85 Prozent bei. Bis 2014 setzt sich Bloomberg ein Umsatzziel von 10 Mrd. Dollar. Gut 2400 Beschäftigte hat das Unternehmen bereits.

Laut NYT ist das Politik-Infogeschäft auch deshalb interessant, weil es rezessionsresistent ist. Während der Wirtschaftskrise sanken die Umsätze im Finanzsektor aus naheliegenden Gründen. Der Staat aber gab immer mehr aus, und ebenso die Wirtschaft fürs Lobbying und für politische Kommunikation.

Die Datenbank enthält vieles, was bereits öffentlich ist, macht es aber komfortabel zugänglich und leicht kombinierbar: Politikerprofile und Kontaktinfos, aber auch Wahlkreiskarten mit Unternehmenssitzen, Gesundheitseinrichtungen und mehr. Auch soll das amtliche Lobbyregister so ausgewertet werden, dass man auf einen Klick sehen kann, welche Interessenvertreter welche Einrichtungen in einem Wahlkreis vertreten. Schließlich soll flugs verfügbar sein, wer wem Partei- und Kandidatenspenden zukommen lässt und welche Firmen wo Staatsaufträge bekommen haben. In der Nachrichten-Redaktion sollen zugleich Journalisten und Analysten Hand in Hand arbeiten, um die Hintergründe politischer Entscheidungen auszuleuchten.

Freitag, 29. Oktober 2010

Lobbypedia: "sachlich, fair und belegbar"...aber nie neutral

War es ein cleverer Marketingtrick, dass die "Lobbypedia" kurz nach Veröffentlichung schon nicht mehr erreichbar war? Die Server gingen in die Knie. Mehrere Zehntausend Aufrufe pro Stunde, Hunderte in der Minute... "Dem Ansturm nicht gewachsen" -- das macht die Sache doch erst richtig interessant...

Seit 2005 hat Betreiber LobbyControl vor allem über ein Blog kommuniziert, gelegentlich auch über CampAct Aktionen gestartet. Wie Blogs und Projektseiten halt so sind: Das Nachschlagen von Informationen ist mühselig. Nach fünf Jahren haben sich so viele Informationen angesammelt, dass mehr Systematik notwendig ist. LobbyControl ist für Bürger, Journalisten, Wissenschaftler, Politiker und natürlich auch Public-Affairs-Leute eine hilfreiche und interessante Informationsquelle.

Die Entscheidung für ein Lexikon-ähnliches System ist daher sehr zu begrüßen. Es ist schön zu hören, dass die kleine LobbyControl-Gruppe heute genug ehrenamtliche Mitstreiter hat, um so ein Projekt zu stemmen. Eine "Lobbypedia" erfordert ja eine ganz andere Verbindlichkeit, Hingabe, Service- und Kundenorientierung als die Notizzettel- und Tagebuchvariante Blog.

Als ehrenamtliches Mitmach-Projekt kann der Aufbau nur langsam vorangehen, das ist klar. Vorerst ist alles "Beta". In fünf Jahren wird die "Lobbypedia" vielleicht ein unverzichtbares Portal sein.

Aus Sicht mancher PA-Leute ist LobbyControl ein Verein für Nervensägen. Das muss so sein, sonst wäre ein "Watchdog" kein "Watchdog". Die Informationen sind natürlich durch eine gewisse Weltsicht geprägt. Das Online-Lexikon will "lobbykritisch" sein, insofern ist es per se nicht neutral und im wissenschaftlichen Sinne objektiv-ausgewogen. Zwischen einem politischen Ziel "Aufklärung" und einem akademischen Ziel "Wissen schaffen und verfügbar machen" gibt es durchaus Unterschiede:

"Lobbypedia ist aber nicht einfach einem vermeintlich neutralen Standpunkt verpflichtet, der alle Einschätzungen gleichberechtigt nebeneinander bzw. gegenüber stellt, selbst wenn diese unterschiedliches Gewicht haben. Das Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung und Durchleuchtung des Lobbyismus."

Die Akzeptanz der "Lobbypedia" wird aber auch bei PA-Praktikern hoch sein, wenn die Redaktionsstandards eingehalten werden: Zentrale Prinzipien sollen Sachlichkeit, Fairness und Belegbarkeit sein.
"Lobbypedia dient nicht der Selbstverwirklichung von Einzelnen, macht keine Propaganda für Ideologien, Parteien, politische Richtungen etc. sondern dient dem Ziel, optimale Aufklärung herzustellen. Unsere Autorinnen und Autoren sind daher angehalten, sich in ihrer Sprache einer persönlich oder ideologisch gefärbten Wertung zu enthalten."
Daran wird sich die "Lobbypedia" messen lassen. Die Balance zwischen aufklärerisch-advokatorischer Argumentation und Interessenvertretung einerseits, sachlicher Validität und Fairness andererseits ist keine einfache Sache. Das wissen Lobbyisten und PR-Leute so gut wie nur irgendjemand...

PRGS/EON: Freispruch, aber "menschliches Versagen"

Keine Täuschung, keine Irreführung, keine verdeckte Recherche, keine intransparente PR, kein Vertraulichkeitsbruch: Der Deutsche Rat für Public Relations hat die von Thorsten Hofmann geleitete Berliner Agentur PRGS vollständig von dem Vorwurf freigesprochen, bei der Erstellung eines "Kommunikationskonzepts Kernenergie" für den Energiekonzern E.ON gegen Ethik-Richtlinien verstoßen zu haben.

Ein Spiegel-Bericht im Juli 2010 über die private Quadriga-Hochschule, an der Hofmann tätig ist, hatte auch die Geschichte über das Konzept wieder aufgewärmt, die bereits 2009 für Wirbel gesorgt hatte (PAM Blog dazu am 6. Juli und 5. Juli). Wegen der öffentlichen Kritik ließ Hofmann seine Position als Co-Leiter des PA-Studiengangs und seine Lehrtätigkeit an der zur Helios-Gruppe gehörenden Quadriga ruhen. Er wird aber bereits im November ein "Webinar" des Weiterbildungsablegers Quadriga Academy leiten.

Der Reputationsschaden für PRGS und Quadriga ist durch den Spruch der DRPR-Beschwerdekammer für politische Kommunikation nicht so einfach wieder gutzumachen. Dennoch dürfte der einstimmige Spruch für Aufatmen sorgen.

Es lohnt sich, die Begründung genauer zu lesen. Denn nach Anhörung von PRGS und E.ON sowie Prüfung einiger Unterlagen konnte der DRPR etwas Licht in die Sache bringen.

Man erfährt dabei einiges über die Beziehungen zwischen Agenturen und Kunden, über Aufträge und die Präferenzen eines Energiekonzerns:
E.ON und PRGS geben übereinstimmend an, dass PRGS verschiedene Aufträge für die E.ON AG bearbeitet hat. Diese standen in engem Zusammenhang mit dem Krisenmanagement des Unternehmens. Dabei kam es auch zur Zusammenarbeit zwischen PRGS und der E.ON Kernkraft GmbH. So betreute PRGS im Jahre 2007 das Medientraining der E.ON Kernkraft GmbH.

Daraus ergab sich die Idee von PRGS, E.ON Kernkraft eine Kommunikationsstrategie für den Umgang mit dem Thema Kernenergie mit Blick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen zu erarbeiten.

Hierfür entstand im Hause PRGS ein 109-seitiges Strategiepapier als „eine Art Bewerbungspapier“ für eine Kampagne sowie eine Powerpoint-Präsentation. PRGS erbat einen Präsentationstermin zur Vorstellung dieser Überlegungen und erhielt einen Termin für Mitte November 2008. Wenige Tage vor dem Präsentationstermin erhielt PRGS vonseiten der E.ON Kernkraft GmbH den Auftrag, speziell für zwei Themen (Innovation und Sicherheit) ein Argumentarium auszuarbeiten. PRGS präsentierte zuerst die eigenen Überlegungen und hat noch in diesem Termin erfahren, dass E.ON Kernkraft das Konzept für viel zu weitreichend hält und dessen Umsetzung daher nicht beauftragen wird. Der bereits erwähnte Auftrag zur Ausarbeitung eines Argumentariums erfolgte unabhängig davon und wurde bis Februar 2009 abgeschlossen.
Formal war im DRPR wichtig, dass es für das Konzept keinen Auftrag gab. Inhaltlich ist bemerkenswert, dass das Marketing einer Agentur durchaus den Aufwand vieler, vieler Beraterstunden für ein 109-seitiges Konzept zu lohnen scheint - hätte E.ON die Ideen nicht für "viel zu weitreichend" gehalten und beauftragt, hätte ein immenses Etatvolumen gewunken.

Zum Vorwurf der intransparenten PR sagt der DRPR-Spruch:
dass die Vorschläge zu „leiser PR“ in dem Papier keinen Anlass zur Beanstandung geben. Leise PR – im Gegensatz zur lauten, aktionsorientierten, auf medienwirksame Aktionen oder Verlautbarungen setzenden PR – stellt ein normales und übliches Verfahren in der PR dar. In Form von z.B. Hintergrundgesprächen, Briefings, Argumentationslinien oder einer One-Voice-Policy im Konzern werden Botschaften gesteuert, ohne zwangsläufig immer den Weg der Aufmerksamkeit zu gehen. Die Befragung von PRGS lässt keinen Zweifel aufkommen, dass im Hause PRGS „leise PR“ genauso verstanden wird.
Es lässt sich schließen, dass PR häufig doch als laut, bunt, krawallig, jedenfalls gut sichtbar verstanden wird. "Leise PR" wäre danach ein Widerspruch in sich. Das ist aber ganz sicher nicht die professionelle Definition. PR kann laut oder leise sein, je nach Zielgruppe. Mal richtet sie sich an ein breites Publikum ("Bild, BamS, Glotze"), mal an ein winziges Fachpublikum.

Schließlich hat sich die Frage gestellt, wie das PRGS-Papier überhaupt aus den Schubladen der Agentur und E.ON ausgerechnet zu Greenpeace gelangt ist. "Menschliches Versagen", konstatiert der Rat.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Neues Buch zur Public-Affairs-Praxis in Wissenschaft, Wirtschaft, NGOs

"Public Affairs: Strategien und Instrumente der Interessenvertretung für Wissenschaft, Wirtschaft und Institutionen"

Frisch aus der Druckerpresse: Beim Lemmens-Verlag ist diese Woche ein solider aktueller Überblicksband mit vielen neuen Einblicken zur Public-Affairs-Praxis erschienen. Das Buch wurde am Montag beim ersten Berliner Symposium Wissenschaftsmarketing präsentiert, denn es ist aus dem gleichnamigen berufsbegleitenden Master-Studiengang der Technischen Universität Berlin hervorgegangen, viele Dozenten sind daran beteiligt. Das Studiengangs-Modul PA (seit 2006, Online-Studium seit 2009) wurde zuerst von mir, dann vom Buchherausgeber Hans Bellstedt verantwortet.

Die PA für Forschungsverbünde und Hochschulen nimmt sich der erste Teil vor. In dieser Zusammenstellung und kompakten Info zu Lobbying, politischer Kommunikation und Wissenschaftsmarketing in der Gesellschaft bietet das Buch erstmals einen aktuellen Zugang zum Thema.

Den größeren Teil des Buches nehmen allerdings PA-Themen der Wirtschaft ein, und auch NGOs und Perspektiven der Politiker auf PA kommen nicht zu kurz. Hier spielen insbesondere CSR, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie neue Ansätze der Interessenvertretung über das Internet (E-Lobbying, Digital Public Affairs) eine gewichtige Rolle.

Einleitung: Dr. Hans F. Bellstedt, hbpa: Public Affairs. Interessenvertretung und gesellschaftliche Ziele in Einklang bringen

Teil A: Public Affairs für die Wissenschaft
  • Jörg Steinbach, Präsident TU Berlin: „Wir müssen Makler der eigenen Stärken sein“
  • Josef Zens und Ernst Th. Rietschel, Leibniz-Gemeinschaft: Führen und Forschen. Die Leibniz-Gemeinschaft zwischen wissenschaftlicher Exzellenz und Politikberatung
  • Marco Althaus, TH Wildau: Die neue DNA der Wissenschaftslobby. Wie Hochschulen und Forschung ihr politisches Management individueller gestalten
Teil B: Public Affairs für die Wirtschaft
  • Björn Moeller, Johnson & Johnson: Vertrauen ist das wichtigste Gut. Strategien und Handlungsparameter der Gesundheitsindustrie im politischen Berlin
  • Michael Wedell, Metro Group: Die Verantwortung des Wachstums. Interessenvertretung als Kerndisziplin nachhaltiger Wirtschaft
  • Michael Donnermeyer, IZ Klima: Die One-Issue-Informationsplattform. Ein neuer Ansatz zur Schaffung gesellschaftlicher Akzeptanz für die Carbon Capture & Storage-Technologie
  • Sven H. Korndörffer, Aareal Bank AG: Zwischen Vertrauensverlust und Regulierung. Kommunikationsstrategien der Finanzdienstleistungsbranche „nach der Krise“
Teil C: Public Affairs für Institutionen
  • Helga Springeneer, Verbraucherzentrale Bundesverband: Das Internet vergisst nichts. Zur Artikulation und Durchsetzung von Verbraucherinteressen in der digitalen Gesellschaft
  • Bernhard Bauske, WWF: Das Ende der Berührungsängste. Gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategien von NGO, Industrie und Handel.
  • Norbert Theihs, Verband der Chemischen Industrie: Komplexitätsreduktion in einer unübersichtlichen Welt. Wirtschaftspolitische Interessenvertretung am Beispiel des Verbands der Chemischen Industrie
Dossier: Drei Seitenblicke auf Public Affairs
  • Edelgard Bulmahn, MdB (SPD) und Bundesministerin a.D.: Nützliche Wissenszufuhr oder illegitime Belästigung? Public Affairs aus Sicht der Politik
  • Christian Humborg, Transparency International Deutschland: Politische Einflussnahme und Lobbyismus. Erscheinungsformen, Dysfunktionalitäten und Regulierung
  • Gunnar Bender und Sachar Kriwoj, E-Plus Gruppe: Digital Public Affairs. Neue Formen und Wege der Interessenartikulation über das Internet
Schlussbetrachtung
  • Ludolf-Georg von Wartenberg, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Hauptgeschäftsführer des BDI i.R.: Die Kluft überwinden. Perspektiven der Interessenvertretung in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung
Bestellformular bei HBPA.

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Noch eine Berliner Privathochschule im Überlebenskampf -- trägt der Senat eine Mitschuld?

Nach dem Aus für die Berliner "Internationale Hochschule für Exekutives Management" kämpft eine weitere Privathochschule in der Region ums Überleben: Die Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften mit Studiengängen für Rettungsassistenten und Pflegeberufe. Spiegel Online berichtet: "Ärger um Johanniter-Uni: Hochschule braucht Erste Hilfe".

Der Artikel gibt eine Teilschuld am Durcheinander der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, also dem Wissenschafts-Senator:
Berlin macht es privaten Hochschulgründern leicht... In Berlin gibt es Dutzende private Hochschulen, was auch daran liegt, dass die Gründung vergleichsweise einfach ist. Das Bundesland will private Hochschulen anziehen und macht ihnen die Gründung einfacher als anderswo. Darauf ist man in der Senatsverwaltung stolz. Grob gesagt genügt es, ein Konzept einzureichen, einfach mal anzufangen und innerhalb von fünf Jahren die endgültige Zulassung zu bekommen. Nach den Beschwerden der Studenten im zweiten Semester verlangte die Senatsverwaltung Nachbesserungen - währenddessen schrieben sich schon die Studenten des zweiten Jahrgangs ein. Normalerweise verlässt sich die Behörde auf die jährlichen Berichte der Privaten.
Neben Marktversagen gibt es auch Staatsversagen... und wenn beides zusammenkommt, wird es düster.

Die nahe liegende Schlussfolgerung, man müsse einfach die Anforderungen für eine Hochschul-Betriebslizenz wieder heraufsetzen, greift allerdings zu kurz. In anderen Bundesländern ist es wesentlich schwerer, eine Hochschule zu gründen, trotzdem ging einigen Einrichtungen, selbst jenen mit erheblichen Finanzmitteln und Profimanagement, die Puste aus -- und die Geschäftsmodelle waren sehr unterschiedlich (dazu der Capital-Artikel: "Einsame Klasse, leider" von Marion Schmidt). Und: Für jede private Hochschule, die wacklig startet und ins Abseits rutscht, gibt es das Beispiel einer privaten Hochschule, die ebenso wacklig startet und Erfolg hat. Insofern ist das Vertrauen in unternehmerische Gründer durchaus berechtigt.

Fraglich ist, wie der Regulierer seine Aufsicht wahrnimmt und wann er Berechtigung zum Eingreifen sieht. Einfach hineinregieren, das geht nicht. Die Beamten des Wissenschaftssenators beobachten dem Vernehmen nach sehr wohl genau, was wann wie passiert - sie sind oft gut informiert. Doch sind ihnen oft die Hände gebunden.

Das hat auch etwas damit zu tun, dass sich die Politik im Bologna-Prozess entschieden hat, die Qualitätskontrolle in die Hand des Wissenschaftsrats und der Akkreditierungsagenturen zu legen. Erst wenn diese vernichtende Urteile fällen, kann der Senat eine Hochschule schließen. Und die kann sich gerichtlich wehren.

Überdies hat jede private Hochschule einen Zirkel von Paten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Das sind oft einflussreiche Leute, die ihre schützende Hand über die Einrichtung halten und für Finanzspritzen (auch staatliche) und freundliche Aufsicht sorgen. Private Hochschulen sind für Regionen und die Wirtschaft ein Standortfaktor, und ein Prestigefaktor. Nicht wenige Ministerpräsidenten haben das als "Chefsache" behandeln lassen.

So führt fast jedes Desaster bei einer Privathochschule schnurstracks zur Frage, wann und wie welche politischen Freunde und Stakeholder Strippen gezogen haben, um Interventionen zu blockieren oder das Leben künstlich zu verlängern, selbst wenn es betriebswirtschaftlich nichts zu verlängern gab. Im besten Fall führt das zu einer politisch gewollten zweiten Chance, mit der der Turnaround gelingt.

Behördliche Eingriffe beim Exitus einer Privathochschule sind immer umstritten. Zuletzt gut zu beobachten, als die UMC Potsdam dahinsiechte und das brandenburgische Wissenschaftsministerium mit hohem Tempo den Markteintritt eines quasi identisch aufgestellten Wettbewerbers, der Business School Potsdam, ermöglichte. Ordnungspolitisch war das fragwürdig, ja ein Krimi. Im Sinne von Krisenmanagement muss man es wohl legitim nennen, schließlich ging es darum, den an der UMC immatrikulierten Studenten ein Weiterstudieren am selben Ort zu erlauben. Auch dafür trägt der Regulierer Verantwortung, denn wenn er einer Privathochschule den Betrieb erlaubt und das Unternehmen scheitert, ist der Staat in Mithaftung.

Gelegentlich scheitert eine Hochschulgründung bereits in der Startphase, noch bevor Studenten und Professoren zu sehen sind. So geschehen bei der Stenden University Berlin, ein Projekt der Stenden Hogeschool (Leeuwarden/Niederlande). Die Träger-GmbH bekam 2008 eine Genehmigung. Als nach über einem Jahr immer noch kein Campus vorhanden war und die Initiatorin offenbar aus wirtschaftlichen Gründen erst einmal abwarten wollte, widerrief der Senat schlicht die Anerkennung als Hochschule.

E-Lobbying im Aufwind

Es geht aufwärts mit dem Einsatz von Social Media und Web 2.0-Elementen in der Public-Affairs-Praxis, stellt die Jahresumfrage der Agentur MSL/Publicis unter PA-Verantwortlichen in Unternehmen und Verbänden sowie Beratern fest:
Waren es im Jahr 2009 lediglich 13 Prozent der Befragten, die auf digitale Instrumente in der Public Affairs-Arbeit setzten, so gaben bei der diesjährigen Umfrage bereits 20 Prozent der Umfrageteilnehmer an, Web 2.0 in ihre tägliche Arbeit zu integrieren.

Dabei werden die Social Networks Facebook (35 Prozent) und Xing (19 Prozent) am häufigsten genutzt. Auch der Kurznachrichtendienst Twitter (16 Prozent) sowie Blogs (13 Prozent) und YouTube (10 Prozent) finden in Public Affairs-Abteilungen bereits Anwendung.

Im Kontext der fortschreitenden Entwicklung im Bereich Digital Public Affairs ist jedoch zu erwarten, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren einen deutlichen Aufschwung erleben werden.
Die Agentur fragte konkret: "Welche Instrumente nutzen Sie, um Ihre politischen Kontakte zu pflegen?"

Dabei ist nicht ganz klar, was das bedeutet -- sucht der Interessenvertreter den direkten Kontakt zu einem Politiker über XING oder Facebook? Oder werden allgemein Social Media im Rahmen von Projekten und Kampagnen genutzt? Ist die Beobachtung und Auswertung z.B. Blog-Monitoring gemeint, etwa auch der Blogs von Politikern zur Vorbereitung von Gesprächen? Oder werden Interessengruppen so organisiert, z.B. als Zusatzangebot für Mitglieder von Verbänden? Oder geht es darum, dass eigene Blogs et cetera aufgebaut werden, um in der politischen Kommunikation online mitzuwirken?