Dienstag, 16. März 2010

Öffentliche Pensionsfonds erzwingen als Anleger mehr politische Transparenz

Mehr Transparenz ihrer politischen Aktivitäten und Parteispenden hat die Bank of America versprochen. Die Bank gab damit Forderungen der öffentlichen Pensionsfonds der Stadt New York und anderer institutioneller Investoren nach, schreibt das Wall Street Journal. Hintergrund ist das Januar-Urteil des Obersten Bundesgerichts, nach dem politische Ausgaben von Unternehmen nicht mehr gesetzlich beschränkt werden dürfen.

Es wird allgemein erwartet, dass damit Hunderte Millionen Dollar in Kampagnen fließen werden, um Wahlen und Abstimmungen zu beeinflussen. Die Politiker lassen jetzt die Muskeln spielen, um die Wirtschaft dann wenigstens zur Offenlegung zu zwingen. Eine Möglichkeit sind gerade bei Banken die öffentlichen Gelder, nicht zuletzt die Pensionsfonds. Der NYC-Fonds hält 36 Mio. Aktien mit einem aktuellen Wert von über 600 Mio. Dollar. Er hatte bereits Anträge für die Hauptversammlung vorbereitet, um die Aktionäre dort zu einer Abstimmung über weitergehende politische Transparenz zu bringen.

Die Zusage der Bank of America hat New Yorks Finanzdezernent (Comptroller) John Liu bewirkt. Die Bank will nun einmal im Jahr auf der Unternehmens-Website eine Zusammenfassung aller politischen Spenden veröffentlichen. Liu erhofft sich, dass andere Großunternehmen nachziehen. Liu hatte bereits das Energieunternehmen AES Corp., den Tabak- und Lebensmittelkonzern Altria Group Inc. (Philipp Morris, Kraft) und den Krankenversicherer Humana Inc. auf ähnliche Vereinbarungen verpflichten können.

Die Daten kann man allerdings schon bei der Bundeswahlbehörde FEC online einsehen. Das Problem besteht in der komplizierten Veröffentlichungsweise, verwirrend für Bürger, Journalisten und Aktionäre, die sich damit nicht auskennen. Die Zusammenstellung auf der Bank-Website soll das vereinfachen.

Was die Bank nicht publizieren wird, sind allerdings Spenden ihrer Mitarbeiter (das lässt sich aber bei der FEC recherchieren, da bei Spenden auch der Arbeitgeber angegeben werden muss) und die Spenden an politische Non-Profit-Gruppen (sog. "501-(c)4 groups", etwa die Handelskammern), die das Geld wiederum für politische Aktivitäten ausgeben können.

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