Dabei ist es manchmal nicht ganz einfach, die in der Beziehungspflege üblichen Einladungen, Bewirtungen und Geschenke auf die Waagschale zu legen: Ist das noch okay oder schon an der Grenze?
Während Abgeordnete großen Freiraum haben (es gibt nur wenige fixe Regeln zum Thema Abgeordnetenbestechung), wird Beamten ein engeres Vorschriftenkorsett angelegt, was geht und was nicht. Die Korruptionsprävention stößt sich in der Regel allerdings nicht, wenn Bewirtungen aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen (zum Beispiel Besprechungen, Besichtigungen) dem - wie es in typischen Vorschriften heißt -"üblichen und angemessenen" Aufwand entsprechen oder wenn sie "ihren Grund in den Regeln des Verkehrs und der Höflichkeit haben, denen sich auch Angehörige des öffentlichen Diensts unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verpflichtung zur objektiven Amtsführung nicht entziehen können, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu verstoßen (zum Beispiel Erfrischungsgetränke, Imbiss, Mittagessen)." Einschränkung: "wenn die Bewirtung nach Art und Umfang einen nicht unerheblichen Wert darstellt". Aber auch da gibt es - zumal in Berlin, wo üppig bestückte und unterhaltungsstarke Parlamentarische Abende u.a. gängig sind - Spielraum.
Die Vorschriften beantworten aber die Frage nicht, wie man sich geschmeidig aus der Affäre zieht, wenn einem etwas nicht ganz koscher vorkommt. Oder man seine persönliche Integrität berührt sind.
Im Web kursieren einige Musterbriefe, Handreichungen für Verwaltungsmitarbeiter, um genau dies zu erreichen. Zwei Beispiele, courtesy of FH Kiel:
Sehr geehrte Damen und Herren,Und zum Thema Geschenke finden wir:
für Ihre Einladung zu ............................................. bedanke ich mich.
Da der Charakter der Veranstaltung wesentlich durch das Beiprogramm geprägt ist, bitte ich um Verständnis, dass es mir nicht möglich ist, ihre Einladung anzunehmen.
Zur Wahrung der Neutralität des Öffentlichen Dienstes bin ich grundsätzlich gehalten, von vornherein jeden Anschein der Beeinflussung zu vermeiden, der durch die Teilnahme an einer, über eine reine Informationsveranstaltung hinausgehende Präsentation, entstehen könnte.
An Informationen über ............................... bin ich aber weiterhin interessiert und bitte Sie, mich auch zukünftig in Ihren Verteiler aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Übersendung/Übergabe Ihres Geschenkes haben Sie sich bei mir für die gute Zusammenarbeit bedankt.
Vor dem Hintergrund, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung das Verbot gilt, Belohnungen und Geschenke anzunehmen, bitte ich um Verständnis, dass es mir nicht möglich ist, ihr Geschenk anzunehmen.
Der Öffentliche Dienst versteht sich als moderner, kundenorientierter Dienstleistungsbetrieb, der sich bemüht, allen Anträgen und Wünschen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zur vollsten Zufriedenheit der Betroffenen zu entsprechen. Wenn dies gelungen ist, nehme ich das gerne zur Kenntnis und danke für den mit der Übersendung/Übergabe eines Geschenkes verbundenen Ausdruck der Zufriedenheit.
Zur Wahrung der Neutralität des Öffentlichen Dienstes bin ich grundsätzlich gehalten, von vornherein jeden Anschein der Beeinflussung zu vermeiden, der durch die Annahme Ihres Geschenkes entstehen könnte.
Variante 1:
Es würde mich freuen, wenn Sie in Zukunft auf die Übersendung/Übergabe von Geschenken verzichten würden. Ich vertraue auf Ihr Verständnis und füge Ihr Geschenk zu meiner Entlastung wieder bei.Variante 2: Ich habe Ihr Einverständnis unterstellt und das Geschenk an ...................................... (soziale Einrichtung) weitergegeben. Es würde mich freuen, wenn Sie in Zukunft auf die Übersendung/Übergabe von Geschenken verzichten
würden.Mit freundlichem Gruß
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