Freitag, 4. Juni 2010

Kampf ums "Recht auf freies Wetten" und der EuGH

Der Gerichtshof der Europäischen Union sagte gestern Ja zum nationalen Verbot von Glücksspielen im Internet -- und dem staatlichen Monopol. Der vor dem EuGH verhandelte Fall aus den Niederlanden hat weit reichende Bedeutung für die Sportwetten-Anbieter in ganz Europa. Geklagt hatten die britischen Buchmacher Ladbrokes und Sporting Exchange.

Für Deutschland heißt das, dass die Länder-Monopole im Glücksspiel nach dem Staatsvertrag 2008 grundsätzlich auch bestätigt werden. Das wollen allerdings einige Länder und Politiker noch nicht hinnehmen -- erst Ende Mai kündigte etwa der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki einen Gesetzentwurf an. Kubicki hält den Staatsvertrag für "nicht mehr zeitgemäß und auch technisch überholt".

Die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung hatte zum Thema jüngst in Kiel eine Konferenz "Glücksspielregulierung: mit oder ohne staatliches Monopol?" einberufen, um das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Vorgestellt wurde dort das Modell Dänemarks: Das Nachbarland liberalisiert 2011 den Glücksspiel-Markt.
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Europaweit läuft derzeit eine Kampagne der Inititiative "Right2Bet", hinter der die Wettbranche steht, aber sich als Verbraucherinitiative gibt. Mit Hilfe von Facebook, YouTube, FlickR und Twitter setzt "Right2Bet" auch auf Online-Mobilisierung für "das Recht auf freies Wetten"

Zu den witzigen Bausteinen der Kampagne gehört der "Renegade Ref" -- ein verrückter Schiedsrichter, der auf den Straßen ständig auf absurde Weise seine roten Karten verteilt.



Doch mit dem aktuellen Urteil bleibt der EuGH auf der Linie eines Urteils vom September 2009 zu Portugals Verbot von Internet-Glückspiel. Die privaten Anbieter hatten jahrelang darauf gehofft, dass der EuGH die Linie des "Placanica"-Urteils 2007 fortsetzt, nach dem der Ausschluss von privaten Sportwettenanbietern gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstößt, weil Kontrollen genügen müssten, um den Schutz vor Spielsucht und Betrug zu gewährleisten.

In Deutschland hatten private Sportwettenanbieter wie Bwin zuletzt 2006-08 eine große "Kein Monopol"-Kampagne gefahren, um die Verhandlungen um einen neuen Staatsvertrag der Länder zu beeinflussen. Hier wurden auch Grassroots-Elemente eingesetzt, um Sportwetten-Freunde zu mobilieren. Als Partner traten Sportmedien (DSF, Premiere, Eurosport, kicker u.a.), Basketball- und Handball-Bundesliga sowie Sportklubs (1860 München, Werder Bremen, VfB Stuttgart u.a.) auf. Das Bündnis ging im Oktober 2006 an die Öffentlichkeit, schaltete Anzeigen („Das Glück braucht Spielmacher, keine Machtspieler“, "Monopole töten den Wettbewerb"), Plakate und einen TV-Spots auf Sportkanälen, startete eine Brief- und Online-Petitionskampagne.

Nun hat der EuGH ganz anders entschieden: Die Besonderheiten des Glücksspiels im Internet wogen schwerer. Die niederländische Regelung, die eine behördliche Zulassung bzw. Lizenzvergabe über die staatliche Lottogesellschaft für jedes erlaubte Glücksspiel erfordert, wird bestätigt.

Dem Gerichtshof zufolge steht laut Pressemitteilung zwar fest, dass "eine Regelung wie die fragliche eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Eine solche Beschränkung kann jedoch gerechtfertigt sein, insbesondere durch Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung." Eine "Politik der kontrollierten Expansion im Glücksspielsektor zur wirksamen Kanalisierung der Spiellust" sei in Ordnung und von nationalen Gerichten überprüfbar.

Der EuGH warnt allerdings: "Sollte sich herausstellen, dass die Niederlande eine Politik der starken Expansion der Glücksspiele verfolgt, indem sie den Verbrauchern übermäßige Anreize und Aufforderungen zur Teilnahme an Glücksspielen bieten, um vor allem Mittel zu beschaffen, wäre festzustellen, dass eine solche Politik die Glücksspieltätigkeit nicht auf kohärente und systematische Weise begrenzt."

Es gibt also durchaus noch Chancen für die private Glücksspiel-Lobby -- aber einen Freifahrtschein hat sie nicht. Sie muss nun in jedem EU-Mitgliedsland nachweisen, ob die staatlichen Glücksspiel-Anbieter ihr Monopol für eine "starke Expansion" missbrauchen -- das heißt, aggressiv um Kunden werben. Dann besteht auch für die Privaten eine Chance, mehr Wettbewerb zu fordern und den Markt zu öffnen.

Aber für die Liberalisierungsfreunde wird die Lobbyarbeit schwieriger, weil das europarechtliche Argument längst nicht mehr so trägt wie früher.

1 Kommentar:

  1. Victoria Graf von European Circle kommentierte am 9.9.10:

    Guten Tag Herr Althaus,

    wir haben unter http://www.european-circle.de/zukunftwissen/meldung/datum/2010/09/08/deutschland-muss-glueckspielmarkt-neu-regeln.html einen interessanten Artikel über das aktuelle EuGH-Urteil zum deutschen Glücksspielmonopol. Vielleicht ist das ein spannender Inhalt für die Nutzer Ihres Portals "Public Affairs Manager". Wir würden uns freuen, wenn Sie auf uns verlinken würden. Über ein Feedback Ihrerseits würden wir uns ebenfalls sehr freuen!

    Beste Grüße,
    Victoria Graf

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