Mittwoch, 13. Oktober 2010

McCreevy und Verheugen - harte Nüsse für den Ethikrat der EU-Kommission

Für reichlich Wirbel sorgte jüngst ein Bericht der Financial Times Deutschland über die Übergangsgelder, die die EU-Kommission an die Kommissare a.D. zahlt, auch wenn sie längst neue gutbezahlte Posten haben. Laut FTD erhalten 17 frühere Amtsträger noch immer 96.000 Euro oder mehr im Jahr. Besonders schossen sich Kritiker jüngst auf Ex-Vizepräsident und Erweiterungs-, später Industriekommissar Günther Verheugen ein, der in Potsdam mit seiner Ex-Kabinettschefin und Lebensgefährtin Petra Erler im April 2010 eine Politikberatungsfirma etabliert hat.

Nun hat es den früheren Kommissar Charlie McCreevy aus Irland getroffen. Die aufgeschreckte Kommission zeigte ihm die rote Karte, weil er gegen den Verhaltenskodex verstoßen habe - er war nämlich als Kommissar fürBinnenmarkt und Dienstleistungen auch für Banken zuständig, und kurz nach dem Ausscheiden in Brüssel bezog er einen Sitz im Aufsichtsrat der NBNK Investment Bank, die sich pikanterweise um den Kauf von Filialen der vom britischen Staat geretteten Pleitebanken Lloyd's und Northern Rock bemüht -- ein hochpolitischer Deal. Was McCreevy angeht, klar ein Interessenkonflikt, befand die Kommission, mit "Integrität und Diskretion" nicht vereinbar. Also muss McCreevy wieder raus aus dem Aufsichtsrat, heißt es bei der FTD.

Das ist übrigens eine Premiere. Ein Jobverbot dieser Art hat der dreiköpfige Ethikrat der Kommission noch nie ausgeprochen. Dass McCreevy auch ein Aufsichtsratsmandat bei Ryanair besitzt, fand die Kommission bisher nicht anstößig, ebenso wenig ähnliche Posten anderer Kommissare.

Für den Ethikrat geht es stets nur darum zu prüfen, ob Interessenkonflikte mit dem bisherigen Arbeitsgebiet eines Kommissars auftreten -- ein allgemeiner Wechsel in die Privatwirtschaft oder, konkreter, in die Lobbyarbeit, stellt per se keinen Interessenkonflikt dar. Was zahlreiche Europaparlamentarier und NGOs nicht akzeptieren wollen. Bis Ende 2010 will der Ethikrat daher über seine bisherigen Richtlinien nachdenken.

Über Verheugen grübeln die Ethikräte auch noch. Er hat schon Beratungsmandate der Volks- und Raiffeisenbanken, der Royal Bank of Scotland und zwei weitere - beanstandet wurde das nicht. Übergangsgeld bezieht er nicht, eine Pension natürlich schon.

Das größere Problem heißt "The European Experience Company GmbH". Die beiden Geschäftsführer heißen Verheugen und Erler.

Die Beratungsgesellschaft bietet laut Website "Sachverstand und reiche Erfahrung auf dem Gebiet der Europapolitik und in außenpolitischen Fragen, kreative Lösungen sowie die richtige Strategie für Ihren Erfolg im Umgang mit europäischen Institutionen." Die Company betont: "Wir werden keine Lobby betreiben. Wir setzen auf Dialog, die richtige Strategie und auf das Argument, das überzeugt."

Zum Leistungsportfolio gehören Briefings für Führungskräfte, Management-Intensivkurse, Hintergrundanalysen und Strategieempfehlungen, Unterstützung bei europabezogener Öffentlichkeitsarbeit (Reden, Auftritte in Medien, Publikationen), Konfliktmediation und Vorträge.

Keine Lobby? Nun ja, wenn man unter Lobbyarbeit im engeren Verständnis das direkte Gespräch mit Entscheidungsträgern versteht, ist die Aussage vielleicht richtig. Bereits bei der Vermittlung von Kontakten wird das problematisch, und auch Analyse, Strategieberatung und Vorbereitung von Gesprächen anderer mit Entscheidungsträgern ist ganz klar lobbyistische Beratung vorhanden. Viele Lobbyberater in Berlin und Brüssel wirken überhaupt nicht selbst als direkte Interessenvertreter, sondern im Hintergrund. Das ist einfach eine Frage von Glaubwürdigkeit und Authentizität. Darum bezeichnen sie sich ja auch als Berater und eher selten offiziell als Lobbyisten. Worin das Ziel der professionellen Beratungstätigkeit besteht - nämlich bessere, effektivere, effizientere Interessenvertretung des Kunden -, ist aber auch unstrittig. (Und nicht unehrenhaft.)

Hilfestellung fürs Lobbying ist kein Lobbying. Ein Lobby-Stratege, Lobby-Analytiker, Lobby-Lehrer ist kein Lobbyist. Mag man so sehen. Aber dass Verheugen das nicht jeder abkauft, liegt auf der Hand, denn er wird ja nicht nur wegen seiner Kompetenz, sondern nach 10 Jahren Brüssel-Erfahrung auch wegen seiner Kontakte als Berater attraktiv. Dass diese niemals für die Kunden aktiviert werden, ist unwahrscheinlich. Dass keinerlei interne Kenntnisse der Kommission Verwendung finden, darf man auch bezweifeln.

In den Medien hagelt es Kritik. Auch ARTE schlug unlängst in diese Kerbe:



In einem Brief an den Infodienst Euractiv.com hat Verheugen Ende September betont, die Firma schließe Lobbytätigkeiten im Sinne der EU-Definition von 2008 explizit aus. Worauf bezieht er sich? Auf die Mitteilung der Kommission SEC (2008) 1926 zur Europäischen Transparenzinitiative, mit der auch das Brüsseler Lobbyistenregister und der zugehörige Verhaltenskodex eingeführt wurden.

Darin heißt es:
Unter "Interessenvertretung" (Lobbyarbeit), für die eine Eintragung erwartet wird, werden Tätigkeiten verstanden, "mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll". [Zitat aus KOM(2006) 194 endg.: Grünbuch zur "Europäischen Transparenzinitiative", d. Red.]

Die Kommission ist sich bewusst, dass der Auftrag der meisten Organisationen und Einrichtungen, die Lobbyarbeit betreiben, mehr umfasst als die Aktivitäten, für die die Eintragung erwartet wird. Sie sind unter anderem beteiligt an der Erstellung von Studien, Statistiken und anderen Informationen und Dokumentationen sowie an Schulungen und Maßnahmen zur Erweiterung der Kompetenz für Mitglieder oder Klienten; sofern dabei keine Interessenvertretung stattfindet, fallen diese Tätigkeiten nicht unter diese Definition.
Formal also ein Freibrief? Die Grauzone ist breit.

Bleibt noch die Frage, ob Verheugen formal einen Job bei der Company hat. Geschäftsführer der GmbH ist er ja, Mitgründer und Miteigentümer auch. Nur, wie er selbst sagt, bezahlt wird er dafür nicht.

Im genanten Brief schrieb er, er sei ein unbezahlter "non-executive director". Seine Kapitalanteile an der GmbH seien keine Berufstätigkeit, deshalb sei sie auch nicht meldepflichtig und genehmigungsbedürftig.

Nun bleiben die Honorare der Firma aber erstens in der Familie, und zweitens wird die GmbH ja früher oder später ihren Eigentümern auch Gewinne ausschütten. Selbst wenn Verheugen formal kein Arbeitsentgelt bezieht, wird seine Tätigkeit doch Honorare generieren, von denen er selbst etwas hat, so oder so. Sauber ist das alles nicht. Jedenfalls nicht für die Öffentlichkeit.

Dass Verheugen, will er als Politikberater mit eigener Firma arbeiten, hier in eine Falle getappt ist, ist allerdings nicht nur seine eigene Schuld. Zwar hätte er die Potsdamer Firmengründung gleicht melden können. Doch die Regeln sind in jedem Fall unklar und laden zum Versteckspiel geradezu ein.

Das wird eine harte Nuss für den Ethikrat. Wenn bis Jahresende solche Fälle in neuen Vorschriften geklärt werden sollen, darf man auf die konkreten Vorschläge gespannt sein.

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